IT Consulting Christian Weber

Software-Lizenz orientiert an: proprietäre Software-Lizenz-Modelle (deutsch/english) sowie Software-Lizenz-Modelle (deutsch/englisch).

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG (19.05.25)

Diese Software-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen IT Consulting Christian Weber ("Lizenzgeber") und Ihnen ("Lizenznehmer") für die Software (Produktnamen der Produkte im Webshop) ("Software"); für Prototypen, die im Laufe der direkten Beratung für einen Kunden erstellt werden, gelten die Bestimmungen ebenso, falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Durch Bestätigung im Zuge der Bestellung der Software, spätestens jedoch durch die Installation, das Kopieren oder die sonstige Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, installieren oder nutzen Sie die Software nicht.

1. Lizenzgewährung.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung.

2. Beschränkungen.

Der Lizenznehmer darf, unbeschadet der §§ 69d, 69e UrhG nicht:

(a) die Software kopieren, reproduzieren, verteilen oder verändern, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.

(b) die Software zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren.

(c) die Software vermieten, verleasen oder verleihen.

(d) die Software für verbotene oder rechtswidrige Zwecke verwenden.

(e) proprietäre Hinweise oder Etiketten auf der Software entfernen oder verändern.

(f) die Software unterlizenzieren.

(g) die Software auf mehr als 3 Geräten verwenden.

3. Eigentum.

Die Software und alle geistigen Eigentumsrechte daran sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer erkennt an, dass er durch diese Vereinbarung keine Eigentumsrechte an der Software erwirbt. Insbesondere ist der Quellcode nicht Gegenstand der Rechtsübertragung, dies gilt auch, falls und soweit der Lizenzgeber dem Lizenznehmer Zugriff auf den Quellcode gewährt.

4. Gewährleistung.

(a) In dem Fall, dass der Lizenznehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Verbraucher in diesem Sinne sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(b) In dem Fall, dass der Lizenznehmer Unternehmer im Sinne des § 14 ist, gilt Folgendes:

·       Die Software hat die in der jeweiligen Produktbeschreibung vereinbarte Beschaffenheit, im Übrigen die für die gewöhnliche Verwendung geeignete, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Lizenznehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

·       Nacherfüllungsansprüche verjähren in zwölf Monaten; in den Fällen von Vorsatz bleibt es bei der gesetzlichen Frist.

·       Die Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind.

·       Der Lizenzgeber haftet nicht in den Fällen, in denen der Lizenznehmer Änderungen an der von dem Lizenzgeber erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

5. Kündigung

Jede Nutzung, die über Ziffern 1 und 2 hinausgeht, ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Lizenzgeber. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Lizenznehmers gegen die Beschränkungen in Ziff. 2  ist der Lizenzgeber berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitere Rechte des Lizenzgebers, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

6. Geltendes Recht.

Diese Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

7. Rangfolge der Vereinbarungen.

Diese Vereinbarung tritt neben die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers auf. Im Falle von Widersprüchen geht die Lizenzvereinbarung den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

8. Salvatorische Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Kontaktinformationen.

Bei Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Vereinbarung wenden Sie sich bitte an IT Consulting Christian Weber (s. Kontaktformular).

Durch die Installation oder Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

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